Pflegehilfsmittel

Sie oder einer Ihrer Angehörigen sind pflegebedürftig und haben nach einer Begutachtung durch den MDK die Einstufung eines Pflegegrades erhalten? Dann haben Sie nach entsprechender Beantragung Anspruch auf die monatliche Erstattung von Pflegehilfsmitteln im Wert von 40 Euro durch die Pflegeversicherung.

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind Hilfsmittel, die vor allem in der häuslichen Krankenpflege Anwendung finden. Sie sollen die Beschwerden einer pflegebedürftigen Person lindern oder dazu beitragen, dass diese ein selbstständigeres Leben führen kann.

Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen:

 – technischen Pflegehilfsmitteln, wie beispielweise einem Pflegebett, Lagerungshilfen oder einem Notrufsystem, sowie

 – Verbrauchsprodukten, wie z.B. Einmalhandschuhen oder Bettschutzeinlagen.

Zu den durch die Pflegeversicherung erstattungsfähigen Verbrauchsprodukten zählen:

 – saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch

 – Einmalschutzkleidung/Schutzschürzen

 – Einmalhandschuhe

 – Händedesinfektionsmittel

 – Flächendesinfektionsmittel

 – Einmalmundschutz und FFP-2-Masken

 – Fingerlinge

Sie erfüllen die oben genannten Voraussetzungen?
Wir übernehmen für Sie die Beantragung der Pflegehilfsmittel bei Ihrer Pflegekasse. Nach entsprechender Bewilligung besprechen wir mit Ihnen, welchen Bedarf Sie haben und stellen mit Ihnen gemeinsam Ihr erstes Pflegepaket zusammen. Danach können Sie uns monatlich Ihren Bedarf an Pflegehilfsmitteln mitteilen und wir bringen Ihnen die entsprechenden Hilfsmittel gern nach Hause.

Die Abrechnung mit den Pflegekassen erfolgt für Sie einfach und bequem durch uns. Sollte Ihr Bedarf monatlich 40 Euro überschreiten können Sie den Differenzbetrag bei uns entrichten.

Unsere Apotheke verfügt über eine hohe pflegerische Beratungskompetenz.

Sprechen Sie mit uns - wir helfen Ihnen gern!

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